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Rechtliches...
geschrieben von: TucTuc - Outlander 2.2 DI-D 2WD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. März 2014 10:59 Hi an alle,
beim Kauf meines Outies beim Mitsubishi-Händler wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass der Vorbesitzer keine erste Inspektion gemacht hat bzw. die nicht im Checkheft eingetragen wurde. Nun habe ich vom VK verlangt, dass er mir schriftlich versichert, dass ich einen Defekt noch im Rahmen der 3-Jahres-Garantie abwickeln kann. Beim Kauf war mein Wagen 2 Jahre alt, hat also noch 1 Jahr Werks-Garantie. Seit Wochen äußert sich der VK nicht dazu, sondern meinte, dass die Inspektionen ja bei Mitsubishi verzeichnet sind. Was sollte ich tun? Gruß, Tuc |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: MadMex - Outlander PHEV 2020 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. März 2014 12:40 Hallo Tuc Tuc,
ich habe deinenFred mal hierhin verschoben da er nicht direkt etwas mit dem Outie 2 zu tun hat. Gruß Befürworter der Winterreifen Pflicht und des Überholverbotes für LKW |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: RP_BOT - 2,2 Motion AT (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. März 2014 13:06 Schau doch mal bei welchem Händler er gekauft wurde und frag ob es dort eine Rechnung gibt. Ich habe auch lange nach der ersten Inspektion gesehen, dass der Eintrag im Checkheft fehlte. Ausschlaggebend ist letztendlich die Rechnung.
Kleine Anmerkung: Ob die Cafe-Ecke, der richtige Platz für diese Frage ist??? |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: TucTuc - Outlander 2.2 DI-D 2WD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. März 2014 13:12 Hi RP_BOT,
eine Rechnung über die Inspektion habe ich nicht. Ich habe allerdings noch nicht bei dem Händler angerufen, der den Wagen an meinen Händler verkauft hat. Mache es morgen. Die Frage ist, ob mein VK lügt, wenn er sagt, dass die Inspektion bei Mitsubishi im PC gespeichert ist und ich somit Anrecht auf die 3jährige Vollgarantie habe. Ich mag solche Sachen lieber schriftlich... LGTuc |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: MadMex - Outlander PHEV 2020 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. März 2014 13:27 Zitat: Das ist von der Umgebung und vor allem vom Verhalten abhängig wobei mir gewisse Kennzeichen auch gefallen haben Bezüglich erst Inspektion, frage mal beim an. Bei guten Mitsu wird meist jeder Besuch und jede Ersatzteil Bestellung im Fahrzeug verlauf gespeichert. @BP_Rot da muss ich dir recht geben ein Forum kann nur bedingt rechtliche Ratschläge geben. Ein Anwalt ist in diesem Fall immer besser. Gruß Befürworter der Winterreifen Pflicht und des Überholverbotes für LKW |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: Magdalena - Eclipse Cross Intro Edition 4WD CVT (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. März 2014 19:36 Hallo TucTuc,
als mir vor einiger Zeit mein Wartungsheft aus dem Outi geklaut wurde, konnte mein Händler anhand der gespeicherten Daten das komplette Wartungsheft wieder neu erstellen, mit allem Inspektionen. Ich weiß natürlich nicht, ob da nur der eigenen Händler drankommt (ich war immer beim gleichen), aber man hat ja eine Mobilitätsgarantie und wenn man wegen einer Panne dort anruft, wissen die ja, ob das Auto gewartete wurde, also müssen doch die Daten bei Mitsubishi vorliegen. Ich würde schon versuchen, die Daten zu bekommen und sie sogar ins Wartungsheft eintragen lassen, sicher ist sicher. Viele Grüße, Magdalena |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: Heinz - ... ohne Outi dafür mit Tucson PHEV (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. März 2014 23:02 ... es passieren die unmöglichsten Dinge auf dieser Welt.
Als ich meinen CC als Werksdienstwagen gekauft habe (ist ein 3,5 Ltr. Benziner) lag ein Scheckheft eines 140 PS-Diesel bei. Die haben mir dann ein Ersatz-Scheckheft ausgestellt. Aber um auf Deine Frage zurückzukommen: Wenn Dein Händler sagt, der Service ist im System bei Mitsubishi hinterlegt, dann soll er Dir doch einfach einen Ausdruck davon machen und alles ist gut. Heinz P.S.: Als ich vorletzte Woche den BMW 114i für meine Tochter abgeholt hatte, lag nur ein "Wartungsnachweis" also ein Zettel bei. Hab dann Tante Google befragt und dabei erfahren, dass es bei BMW gar kein Scheckheft mehr gibt, sondern die Wartungsdaten nur noch im System bei BMW und im Fahrzeugschlüssel hinterlegt sind. |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: Hans - Lexus UX250h (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. März 2014 10:18 Zitat: Ja was ist das für ein Mist? Wenn ich nun ein Auto von Privat kaufe muss ich zu BMW fahren um prüfen zu lassen ob die Aussagen des Verkäufers stimmen? Bestimmt macht BMW das völlig selbstlos umsonst |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: Heinz - ... ohne Outi dafür mit Tucson PHEV (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. März 2014 13:02 ... nun, wenn der Verkäufer clever ist, legt er die Wartungsrechnungen in die Bordmappe, dann stellen sich solche Probleme nicht.
Aber grundsätzlich will man dadurch wohl die freien Werkstätten ausschließen. Heinz |
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Re: Rechtliches...
geschrieben von: TucTuc - Outlander 2.2 DI-D 2WD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. März 2014 20:02 Ich danke Euch allen, und auch zusätzlich allen anderen Mitgliedern, die zukünftig schreiben! Wirklich sehr nett, wie hilfreich Ihr seid! Gutes Gefühl, hier im Forum...
Ich werde Euch mitteilen, wie das alles ausgegangen ist. ... So, mittlerweile wurde die Inspektion nachgetragen. LGTuc 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 21.03.14 20:18. |
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