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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Diskussios Fred: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. August 2020 19:42

Zitat:
teddy04

Zulassung im Bereicht der Geltenden StvZO hab ich keine.
E-Prüfzeichen ist eins drauf aber ich weis nicht für was das ist, bei der Linken. Rechts bleibt ja die originale drin.


Hmmm, dann haste auch keine Betriebserlaubnis mehr und keinen Versicherungsschutz.
Das Fahrzeug hat, so wie es hergestellt wurde, eine Zulassung bzw. Typgenehmigung und wenn Teile ausgetauscht werden sollen, brauchen diese entweder eine ABE (wo auch explizit Dein Fahrzeug aufgeführt sein muss) die dann auch dauerhaft mitzuführen wäre oder/und sind nach einem Teilegutachten Zulassungs-/ Eintragungspflichtig.

Wenn Sie eine Prüfnummer haben erfährst Du näheres in:

"einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Landes befinden, das die Genehmigung erteilt hat."

Hier nach zu lesen.

Was in Italien erlaubt ist muss nicht in Deutschland gelten. Es sollte also zwingen ein E1 zu sehen sein um auf der sicheren Seite zu sein.

Das passende Gesetz dazu

Woanders kann man z.Bsp. ohne weiteres normale 20W Glühlampen gegen LED austauschen, in Deutschland ist dies verboten.
Das ganze ist eine Ordnungswidrigkeit und wird folgendermaßen abgehandelt.

Hier

Das ist aber nur die Strafe falls jemand erwischt wird. Falls ein Unfall passiert und so was festgestellt wird, kann das je nach schwere bis in den Ruin oder Knast führen.

Wir haben hier einen bekannten Ordnungshüter, der z.Bsp. jeden Wagen aus dem Verkehr zieht, der gepulverte Alus drauf hat. Auch das ist verboten. Im Prinzip kann man sich nur im Innenraum und nur in begrenztem Maße mit bestimmten Regeln austoben. Außenrum so gut wie gar nicht und wenn, dann tut man gut daran alles abnehmen und eintragen zu lassen.
Ansonsten kann man sich sein ganzen Leben versauen.

Noch schlimmer wird das Ganze, wenn man andere zu Ordnungswidrigkeiten anstiftet und/oder mit nicht zugelassenen Teilen versorgt.
Und wenn diese Teile aus dem Ausland stammen sollten, wärst Du dann der Importeur und Inverkehrbringer. Dann wirds für Dich richtig finster, weil Du dann gegen noch viel mehr Gesetze und Bestimmungen verstößt.

Ich will hier keine Diskussion über geltende Gesetze anfangen, sondern einfach nur mal anregen, darüber nach zu denken, was Ihr hier tut.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 30.08.20 21:14.

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-DAnhang.
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. August 2020 15:44

Ja, ist ja richtig, aber das Fahrzeug im Ganzen hat - so wie es ausgeliefert wird - ab Werk eine Betriebszulassung. Und daran darfst Du außenrum erstmal nix ändern, es sei denn, Du hast eine Zulassung gleich welcher Art.
Die Nummer hinter dem E zeigt ja nur das Land in dem das Bauteil genehmigt wurde. Wenn die Genehmigung EU weit gilt ist die Zahl wurscht. In Deutschland ist es allerdings so, das es noch andere Vorschriften gibt. Deswegen schrieb ich, das Du auf der sicheren Seite bist wenn E1 dasteht. Dann wurde das Bauteil in Deutschland genehmigt und kann auch problemlos hier genutzt werden.

Guck Dir beispielsweise mal die ABE von Alus an. Die hier haben zwar eine ABE nach §22 StVZO:

ABE.JPG

können aber dennoch Abnahme- und Eintragungspflichtig sein, es sei denn der Hersteller hat das Geld in die Hand genommen und dieses für Dich erledigt.

Hier siehst Du die Gültigkeit der ABE beispielsweise für Hyundai:
Da gibt es Auflagen wie z.Bsp. K1 und K1b unter deren Voraussetzung die ABE gilt:

ABE1.JPG

Und es gibt hinten die Pflichten wie z.Bsp. A01

ABE 2.JPG

D.h. die Felgen sind trotz ABE immer noch Abnahmepflichtig. Würdest Du jetzt diese Felgen später pulvern lassen, wäre durch diese Veränderung der Felge die Zulassung schon wieder hinfällig, da diese nur für die lackierte Felge gilt.

Hingegen kann die Felge auf unserem Outlander ohne Abnahmeverpflichtung genutzt werden:

ABE 4.JPG

Das Gleiche gilt für jede äußere bauliche Änderung des Fahrzeug weg vom Auslieferungszustand. Radverbreiterungen, Tiefer- oder Höherlegung, Anbauteile wie Hängerkupplung, Austausch der Heckleuchten gegen abgedunkelte Teile. Solange sie eine Zulassung für das jeweilige Fahrzeug und das jeweilige Land haben ist alles in Ordnung. Oder eine ABE, deren Vorgaben strickt eingehalten wurden.

Und nachträglicher Leuchtmitteltausch gegen LED ist in Deutschland nun mal verboten, weil sich dadurch die Eigenschaften der Leuchte ändern.

Seriöse Händler schreiben das zu ihren Artikeln:

guggsdu

ABE 3.JPG

Fakt ist, nicht zugelassene / abgenommene Änderungen führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Und damit Verlust des Versicherungsschutzes.

Dabei muss es nicht mal einen kausalen Zusammenhang zum Unfallgeschehen geben.
Es reicht, das ein nicht zugelassenes Fahrzeug dort war, wo es nicht hätte sein dürfen. Und wäre es nicht dort gewesen, sondern auf dem Privatgrundstück, hätte es den Unfall nicht geben können. Selbst wenn der Unfallgegner schuld wäre, würde das in dem Fall nix nützen. Man bliebe auf dem Gesamtschaden sitzen, falls die illegalen Umbauten bemerkt werden.
Davon ungeachtet müsste vor jeder TÜV Vorstellung jedes mal rückgebaut werden, sonst legt der das Fahrzeug still.

Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften kann drastische Folgen haben. Wir leben nun mal leider in Deutschland und nicht im Land der unbegrenzten Möglichkeiten.
Ich kann auch nix dafür.nein



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 28.08.20 16:19.

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Hans

Beiträge: 14729

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: Hans - Lexus UX250h  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. August 2020 18:46

Danke für den HinweisSupi

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MadMex

Beiträge: 5074

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: MadMex - Outlander PHEV 2020  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. August 2020 20:42

@Hans

Prost

Grußhttp://up.picr.de/9729216ygb.gif

Befürworter der Winterreifen Pflicht und des Überholverbotes für LKW

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MadMex

Beiträge: 5074

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: MadMex - Outlander PHEV 2020  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. August 2020 19:04

@maranzonProst
Warum regst du dich darüber auf ?
Muss doch jeder selber entscheiden was er,sie oder x macht.
In dem fred geht es um die Modifikation und nicht ob er es darf oder nichtProst
Ich finde es Supi

Grußhttp://up.picr.de/9729216ygb.gif

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. August 2020 16:31

Zitat:
MadMex
@maranzonProst Warum regst du dich darüber auf ?
Supi
Wer sagt Dir dass ich mich aufrege? Ich mache nur auf etwas aufmerksam, was manche vielleicht nicht wissen und in Treu und Glauben etwas nach basteln ohne sich über die Folgen im klaren zu sein.
Und wer sich darüber im Klaren ist und es trotzdem macht, handelt unter Vorsatz und dann wird eine Owi zur Straftat.
Zudem geht es hierbei auch noch um fahrlässige/vorsätzliche Verkehrsgefährdung, weil die nicht zugelassene Beleuchtung möglicherweise die übrigen Verkehrsteilnehmer blendet und eventuell zu Unfällen führen kann.

Und da ich möglicherweise einer der geblendeten oder durch illegale Umbauten gefährdeter Verkehrsteilnehmer sein könnte, äußere ich mich dazu auch entsprechend, egal ob es jemandem passt oder nicht. Ich gehe sogar soweit, das es auch die Pflicht eines Forenbetreibers ist, solchen Vorschlägen entsprechend zu begegnen und nicht auch noch eine Plattform zu bieten!

Zitat:
MadMex
@maranzonProst In dem fred geht es um die Modifikation und nicht ob er es darf oder nicht
Supi

Schon klar, trotzdem sollte / muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, das diese Modifikationen nur auf Privatgelände und nicht im öffentlichen Verkehr zugelassen sind! Und der Illegalität nicht auch noch durch Beschaffung nicht zugelassener Bauteile Vorschub geleistet werden. Denn hierbei macht sich der Threadersteller richtig strafbar und steht mit einem Bein im Knast.

Aber wie ich oben schon schrieb:

"Ich will hier keine Diskussion über geltende Gesetze anfangen, sondern einfach nur mal anregen, darüber nach zu denken, was Ihr hier tut."



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 29.08.20 16:48.

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pelzi

Beiträge: 133

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: pelzi - Outlander MY19 Hybrid  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. August 2020 17:57

aber das weiß doch jeder oder kann sich informieren
manches lernt man halt nur durch das harte Leben dann
unwissenheit schütz nun mal nicht vor Strafe

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. August 2020 15:30

Zitat:
pelzi
manches lernt man halt nur durch das harte Leben dann
unwissenheit schütz nun mal nicht vor Strafe

Erklär das dann mal den unschuldigen Opfern das sie nur dafür da waren, damit andere was lernen. Komische Einstellung.
Einige unbelehrbare hier und anderswo sollte man vielleicht wirklich mal mitnehmen, wenn wir die Opfer dann raus schneiden und direkt mit den harten Tatsachen konfrontieren.
Die Bestrafung der Täter nützt denen dann auch nichts mehr.

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MadMex

Beiträge: 5074

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: MadMex - Outlander PHEV 2020  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. August 2020 21:01

@maranzon
Vielen Dank für deine Hinweise Prost
Da du technisch nichts zum Thema des Starters hinzufügen kannst und dieses Thema diskutieren möchtes habe ich dir diesen Fred in der Cafe Ecke eröffnet Prost

Grußhttp://up.picr.de/9729216ygb.gif

Befürworter der Winterreifen Pflicht und des Überholverbotes für LKW

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 03. September 2020 17:41

Zitat:
MadMex
@maranzon
Vielen Dank für deine Hinweise Prost
Da du technisch nichts zum Thema des Starters hinzufügen kannst und dieses Thema diskutieren möchtes habe ich dir diesen Fred in der Cafe Ecke eröffnet Prost

Falsch! Ich möchte das Thema nicht diskutieren, sondern habe nur darauf hingewiesen, dass sich einige hier strafbar machen, wenn sie illegale Umbauten vornehmen, dazu aufrufen, anstiften, illegale Teile besorgen, usw.. Und dadurch die Betriebserlaubnis verlieren. Diskutieren tun hier andere. Im übrigen hat auch ein Forum, bzw. der Forenbetreiber die Pflicht illegalen / vorschriftswidrigen Sachen entgegen zu wirken und diese nicht zu fördern!
Ich erlebe nahezu täglich, wozu solche und andere Umbauten führen können und die StVO/StVZO wurden nicht zum Spaß erfunden.
Aber der Klientel hier kann man wohl nur noch mit deutlich häufigeren, umfangreicheren Kontrollen und einer drastischen Verschärfung der Strafen Einhalt gebieten.

Technisch könnte ich - Berufsbedingt - eine ganze Menge dazu beitragen, werde das aber ganz sicher nicht tun, da ich mich nicht mitschuldig machen werde.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.09.20 18:34.

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Hans

Beiträge: 14729

Normaler Beitrag. Re: Diskussios Fred: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: Hans - Lexus UX250h  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 03. September 2020 19:36

Nochmals Danke für Deinen Hinweis.
Wir haben Dich schon verstanden, und es gibt auch keinen Grund darüber zu diskutieren.
Die Gesetzeslage ist klar.

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 03. September 2020 17:26

Zitat:
Loader240V
Guten Morgen, wenn es wirklich jemanden stört, dass die beiden Leuchten im hinteren Stoßfänger verschiedene Farben haben, für den hätte ich eine einfache Lösung.
Die linke Leuchte gibt es auch in weiß.


Dafür gibt es auch rote Glühlampen. Also Farbe weiß wenn aus, Farbe rot wenn an.

Schöne Grüße, Lothar

Das ändert nichts an der Tatsache, dass auch dieser Umbau nicht zugelassen ist.

guggsdu hier

unter:

"Welche Farben und Beleuchtungseinrichtungen sind am Auto zugelassen?"

Da steht, das Nebelschlussleuchten im Bereich der StVO ROT zu sein haben und nicht weiß!! Das sind Leuchten aus England und/oder anderen Rechtslenkerstaaten. Die passen natürlich hierzulande auf die linke Seite. Trotzdem ist es im Bereich der STVO nicht zulässig. Es sei denn sie hätten für Deutschland eine entsprechende Prüfnummer und Bauartgenehmigung, was ich nicht glaube.

Das trifft ebenso für rote Leuchtmittel - landläufig auch Glühbirnen genannt - zu. Sind in D auch nicht zulässig. Lediglich weiß und gelb sind erlaubt. Es sei denn, Du hättest z.Bsp. ein US Car mit Einzelbetriebserlaubnis für Deuschland. Dann darfst sie natürlich tauschen wenn sie putt gehen.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 03.09.20 17:28.

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royber

Beiträge: 298

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: royber - 2.0 / 4WD / Top+ / 2019  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 04. September 2020 09:24

Hi,
das Bedeutet das der I20 mit weißer NSL und roter Birne nicht zulässig ist?

Den Nächsten den ich sehe ramme ich dann von der Straße und dann hat der auch noch die Schuld...

Kann leider nicht mehr schreiben , hab noch nen Topf mit Korinten den ich wegbringen muss!


Gruß
royber

Ich glaube nicht an Horoskope....Typisch Waage eben!!!

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Loader240V

Beiträge: 162

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: Loader240V - Outlander PHEV Plus Spirit  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 04. September 2020 12:48

Supi Bin jetzt auch aus dem Thema raus. Die Dichte der Spezialisten scheint mir hier sehr sehr hoch. :-( .

@royber: Wo bringst Du denn den Topf mit den Korinthen hin [gruebel] lol .



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 04.09.20 12:53.

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 04. September 2020 17:08

Zitat:
royber
Hi,
das Bedeutet das der I20 mit weißer NSL und roter Birne nicht zulässig ist?
Gruß
royber
Welcher in Deutschland kaufbare I20 hat eine weiße Nebelschlussleuchte mit roter Birne? Haste vielleicht nen Reimport gesehen? Würde mich mal interessieren. Der 1 Jahr alte von meiner Frau hat eine rote NL, der vorherige auch.
Und nein, das bedeutet auch nicht automatisch das dies unzulässig wäre. Es bedeutet lediglich, das dieses Fahrzeug - wenn es so wäre und er eine rote Birne hätte - eine Betriebserlaubnis / Bauartgenehmigung für Deutschland hat und so zugelassen wäre. Oder es ist ein Reimport mit Einzelzulassung.
Dann müsste es aber auch im legalen Zubehörhandel rote 12V/21W Birnen geben - gibt es aber nicht. Warum wohl?
Viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass Du die in Deutschland zugelassene NSL mit äußerer Klarglasscheibe (weiß) und innenliegender zweiter roter Farbfilter-Streuscheibe gesehen hast, die normal von außen fast unsichtbar ist, aber einen roten Lichtschein mit der weißen Lampe produziert, ähnlich wie die Klarglasblinker, die innen noch eine zweite, orange Streuscheibe haben. Vielleicht gibts einen I20, der sowas hat? Alles andere wäre deutlich zu erkennen, Klarglas NL mit roter Glühlampe wäre noch deutlicher erkennbar als die sogenannten Spiegeleier beim Klarglasblinker mit gelber Glühlampe.
Nichtsdestotrotz hat der Outlander für Deutschland aber eine Bauartgenehmigung/ Betriebserlaubnis mit roter NL.
Nochmal, daran kannst/darfst Du, ohne nachfolgende Zulassung / Einzelabnahme, nichts ändern, es sei denn, die Dinger haben für Deutschland eine ABE und sind dann entweder trotzdem noch Abnahmepflichtig oder sogar Eintragungspflichtig. Die haben die hier vorgestellten Leuchten aber nicht. Also, nicht zulässig.

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 05. September 2020 17:21

Zitat:
mmcs1
@maranzon PR21W heißen die Lampen und es gibt die ganz legal im Zubehörhandel.

Um diese Birnen geht es aber NICHT. Das sind BAW15s oder BAW15d Sockel! Die kenne ich von Klarglasrückleuchten her und das die eine Zulassung haben heißt nicht, das alle roten Birnen eine Zulassung haben.

Wir reden aber hier von NSL für Outlander? Richtig? EINE Möglichkeit wäre der Einbau einer Rückfahrleuchte eines Rechtslenkers zur Umnutzung als NSL, auch richtig? Da brauchst Du aber Glassockel! Und die gibt es nicht.

Wenn es also alleinig um die Klarglasoptik der NSL ginge (da hätte ich - rein optisch - nämlich auch Interesse daran), bleibt nur die Nutzung von rot leuchtenden LEDs mit passendem Sockel! Und das ist verboten - weil im Bereich der StVO dieser Umbau nicht zugelassen ist.

Erst recht nicht die Nutzung von zweifarbigen LED wie vom Threadersteller vorgeschlagen, wenn es um die Verdoppelung der Leuchtenanzahl geht.

Anders geht es leider nicht, weil kein Platz dafür da ist. Die beiden Rückstrahler sind nämlich auch vorgeschrieben. Da gibt es keine Möglichkeit mehr für zwei RFL und zwei NSL!

Ergo bleibt nur noch eine Zweifarblösung weiß/rot rechts und links, wie hier ursprünglich vorgeschlagen wurde. Nur machbar mit LED und - zum xten Male - nicht zulässig. Da kannst Du hier noch wochenlang diskutieren.

Oder Du beweist mir das Gegenteil und zeigst mir solche Leuchten mit ABE - die Dinger kauf ich dann auch. Mehr Licht beim rückwärts fahren hätte ich auch gerne. Und zei NSL haben wohl auch noch nie geschadet.

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pelzi

Beiträge: 133

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: pelzi - Outlander MY19 Hybrid  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 05. September 2020 20:12

#maranzon
lass es ..scheint recht zwecklos
alles Fachleute hier

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Piccolo71320

Beiträge: 671

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: Piccolo71320 - Outlander PHEV Diamond MJ2018  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 05. September 2020 20:34

Ihre könnte ja als nur zu sagen "das ist nicht erlaubt" mit Vorschlägen kommen die auch legal sind.


Rückfahrlicht:
1. Nummerschildbeleuchtung durch zugelassene LED-Kompletteinheiten ersetzten (Nachteil falls es einen stört ist das man permanent diese Beleuchtung hinterm Auto hat).
2. Serienrückfahrlicht abklemmen und zugelassene LED-Kompletteinheiten in Form von Zusatzscheinwerfern montieren.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 05.09.20 20:35.

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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-DAnhang.
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 07. September 2020 17:21

Zitat:
Piccolo71320
2. Serienrückfahrlicht abklemmen und zugelassene LED-Kompletteinheiten in Form von Zusatzscheinwerfern montieren.

Dann wäre es optisch besser, die originale RFL durch eine originale NSL vom Rechtslenker zu ersetzen. Man hätte jetzt zwei NSL, was erlaubt ist und müsste jetzt noch zwei RFL mit Zulassung E 9 ECE R23/R38 unterbringen. Die flachen, langen Dinger gingen im Unterfahrschutz zu verstecken

Zitat:
royber

1. I20 ist vor mir gefahren und durch dieses Schulmeisterliches Thema wollte ich den Warnfinger heben. Nach kurzer Eingabe bei GIDF.de kamen mehrere I20 mit so einer Leuchte...

Gruß royber

Ah, nu guck, jetzt hab ich auch eine gefunden.

NSL.JPG

Dann hat die natürlich - so wie sie ist, also als Lichteinheit - eine Zulassung für dieses Fahrzeug wo sie verbaut ist, aber auch nur mit roter Glühlampe (mit E-Nummer) und nicht mit Ein- oder ZweifarbLED. Kann man leider nicht 1 zu 1 auf unseren Fall übertragen.

Zitat:
teddy04
Ps: Mich hab noch keiner angehalten und über die Leuchten gesprochen da es nicht erlaubt wäre, trotz meines 'fragwürdigen Fahrstils'....

Ja, so lange fährst Du ja auch noch nicht damit. Warte mal ab was der TÜV sagt, oder eine allgemeine Fahrzeugkontrolle. DER Umbau fällt ja deutlich auf, wenn Du, sowie ich das schon paar mal hatte, deine Beleuchtungseinrichtung in Betrieb nehmen und vorführen darfst. Dann wirste von der Rennleitung garantiert nach der ABE gefragt.



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 07.09.20 17:22.

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royber

Beiträge: 298

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: royber - 2.0 / 4WD / Top+ / 2019  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 05. September 2020 21:10

Hallo, ...

1. I20 ist vor mir gefahren und durch dieses Schulmeisterliches Thema wollte ich den Warnfinger heben. Nach kurzer Eingabe bei GIDF.de kamen mehrere I20 mit so einer Leuchte...

2. Die Korinten bringe ich zum Schulmeisterberg...Bin dort zum Trolltraining eingeladen.

3. Ich bin echt froh, das mein Blinkerumbau und das Fake-Gitter 2010 nicht solche Wellen geschlagen hat...

Gruß royber

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