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maranzon

Beiträge: 104

Normaler Beitrag. Re: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: maranzon - Outlander III 2.0 4WD CVT CWO  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. September 2020 18:34

Zitat:
royber
Hallo, ...
Ein Umbau auf 2 Nebelleuchten ist dann (nach maranzon) also Legal wenn ein Rückfahrscheinwerfer nachgerüstet wird.....Die rote rechte ist doch aber genauso Illegal wie die Weiße.
Gruß royber

Da das Ganze bissl durch das hin und her geschiebe aus dem Konsens gerissen ist, zitiere ich mal hierher.
Du bringst da was durcheinander. Nebelschlussleuchten sind seit 1991 Pflicht. Vorgeschrieben sind ein oder zwei Nebelschlussleuchten. Der Witz ist eben nun, das die Nebelschlussleuchte vom Rechtslenker - als Ganzes - eine Zulassung (E- Prüfzeichen, bzw. eine ABE für Fahrzeugteile und/oder eine Bauartgenehmigung.) für einen europäischen Outlander hat! Und diese NSL darf ich dann auch hierzulande rechts einbauen.
Die nun fehlende und auch vorgeschriebene Rückfahrleuchte muss ich nachrüsten. Auch hier gilt: Vorgeschrieben sind ein oder zwei Rückfahrleuchten. Dafür gibt es legale, zugelassene (E- Prüfzeichen) Nachrüstlösungen. Lediglich die Anbauvorschriften (Maße) muss ich einhalten.

Hingegen hat die Umbaulösung vom Threadersteller weder eine E-Nummer noch eine ABE!
Also erlischt die Betriebserlaubnis vom KFZ.

Wer das nicht versteht oder bewusst ignoriert, sollte sich mal § 2 StVG Absatz 4 zu Gemüte ziehen und sich fragen, ob er alle Voraussetzungen zum Führen eines KFZ erfüllt.

Zitat:
royber
Was der Tüv und die Rennleitung zu 2 Weißen Leuchte die in der richtigen Farbe leuchten sagt weiß ich 100%...

Der TÜV ist gar nicht mal so relevant. Der kann das Auto stilllegen, wenn er den Fehler findet, muss es aber nicht. Er kann auch Rückbau und wieder vorstellen anordnen. Er braucht den Fehler auch nicht unbedingt finden, da der Fahrzeughalter selbst darauf hinzuweisen hat, dass ein Umbau vorliegt.
Mein TÜV Mensch ließe so etwas nicht durchgehen. Obwohl wir uns persönlich kennen. Da darf ich jede ABE jedes Mal vorlegen. Weiß aber dafür, das meine Umbauten rechtskonform sind und mir so nix mehr passieren kann.
Und der Gesetzeshüter hier im Revier hat auch ein Auge für sowas. Der sieht selbst gepulverte Alus und schwupps - bleibt das Auto am Rand stehen. Der weiß, wie welche Leuchte wo auszusehen hat, und wenn was anders aussieht als bei anderen, guckt er nach. Da wäre der Threadersteller sofort Mode.

nachzulesen hier

Sagt der TÜV nichts, ist das noch lange kein Grund zur Freude oder gar eine Garantie für Legalität. Dann fährt halt der Fahrzeughalter ohne Betriebserlaubnis. Eventuell merkt es die Polizei bei einer allgemeinen Fahrzeugkontrolle. Hätte der Fahrzeughalter immer noch "Glück", weil er verhältnismäßig günstig davon kommt.
Heftig wird es aber bei einem Unfall. Weil das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis nicht hätte auf der Straße sein dürfen, wäre es auch nicht zum Unfall gekommen.

Schönes kleines Beispiel, was mir mal passiert ist. Ich bin, abgelenkt durch einen Radfahrer, an einer roten Ampel einem PKW mit Anhänger hinten drauf geknallt. Bevor ich zum Radfahrer sah war die Ampel aber noch grün.
Normalerweise wäre ich schuld gewesen und hätte (bzw. meine Versicherung) meinen und seinen Schaden zu tragen gehabt. Mein Auto war vorne Schrott, Hänger Schrott und sein Auto Totalschaden, weil es die Anhängerkupplung aus dem Unterboden gerissen hatte.
Dummerweise fand die Polizei bei der Begutachtung des Schadens nicht zugelassene Umbauten am Hänger. Die Zugvorrichtung war mal gebrochen, wurde ausgetauscht und ein nicht zugelassenes Ersatzteil verwendet. Ergo, Hänger ohne Betriebszulassung. Der hätte also gar nicht auf der Straße sein dürfen. Wäre der Hänger nicht da gewesen hätte ich 4m mehr Bremsweg gehabt und der Unfall wäre laut Gutachter nicht passiert. Folge, der hat den ganzen Schaden gefressen - seinen und meinen. Keine Versicherung hat hier irgendwas gezahlt. Zusätzlich eine fette Anzeige wegen der nicht zugelassenen Umbauten und Fahrens ohne Betriebserlaubnis mit Unfallfolge.
Nu weißte was auf den Threadersteller und andere zukommen kann.

Was mich aber am meisten ärgert ist, dass man beim Eintreffen am Unfallort davon meist noch nichts sieht und man möglicherweise zuerst den Falschen raus schneidet.

Mehr werde ich dazu nicht mehr schreiben, denn:

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein

und soviel Zeit hab ich nun doch nicht.



2-mal bearbeitet. Zuletzt am 17.09.20 19:26.

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Guenther

Beiträge: 5664

Normaler Beitrag. Re: Diskussios Fred: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: Guenther - Outlander Turbo 2.0  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. September 2020 09:04

Hallo maranzon, super geschrieben.

Aber hier im Forum sind gewisse Herrschaften, die meinen sie können sich über alles hinwegsetzen.

Verstehen wollen sie das sowieso nicht.

Gruß Günther

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royber

Beiträge: 298

Normaler Beitrag. Re: Diskussios Fred: Neue Leuchten für den Stoßfänger :-D
geschrieben von: royber - 2.0 / 4WD / Top+ / 2019  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. September 2020 12:23

Hallo maranzon, super geschrieben.

Lesen wäre ab und an hilfreich, Irgendwie hat doch keiner wiedersprochen das der Umbau nicht Legal ist....

Und wer Mist (an)baut muss eben auch dafür gerade stehen!

Schade, Einstein hätte dir das vorlesen und erklären sollen!



Gruß royber

Ich glaube nicht an Horoskope....Typisch Waage eben!!!

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