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Wildiblub

Beiträge: 357

Normaler Beitrag. müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???Anhang.
geschrieben von: Wildiblub - Outlander 2.0 - LPG-  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. September 2012 22:48

Hallo,

folgende Proplematik:
Ich habe den Outlander 1 mit der invite Ausstattung. Dieser wird serienmäßig auf Stahlfelgen mit 215/60 r16 Rädern ausgeliefert. Diese sind auch so im Fahrzeugschein eingetragen.

Ich habe mir jedoch die Outlander 1 Räder und Bereifung von der Intense/Turbo Ausstattung gekauft. Also diese hier

1.jpg

Muss ich diese auch eintragen lassen? Es handelt sich ja eigentlich auch um die werksseitigen Räder vom Outlander-1.

Vielen Dank schonmalProst
Manuel

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Chiemgauer

Beiträge: 217

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: Chiemgauer - Outlander 2,2 Di-D Motion  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. September 2012 06:37

Servus,

wenn die Daten mit den Eintragungen überein stimmen ist es egal ob Alu oder Stahlfelge.

Du mußt nur Räder eintragen wenn die Dimensionen und die Felgengröße von den eingetragenen Werten abweichen.

Gruß
Ernst

--------------------------------

" Verzeihe deinen Feinden , aber vergiss niemals ihre Namen " ( John F. Kennedy )

Unser Outi :-) Outlander 2,2 Di-D Motion, 4WD, AHK, LED TFL, Frontcam, Hu. Clarion NX501, LED Standlicht , Kennzeichen LED beleuchtet , Chrom Blinker !

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Wildiblub

Beiträge: 357

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: Wildiblub - Outlander 2.0 - LPG-  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. September 2012 08:16

Zitat:
Chiemgauer
Servus,
wenn die Daten mit den Eintragungen überein stimmen ist es egal ob Alu oder Stahlfelge.

Du mußt nur Räder eintragen wenn die Dimensionen und die Felgengröße von den eingetragenen Werten abweichen.

Gruß
Ernst

Danke,
Das hatte ich befürchtet, der TIntense/Dakar hatte ja 215/55 r17 Bereifung.... jetzt bleibt nur die Frage offen, wo man ein Gutachten für die Originalfelgen herbekommt?

Kann mir jemand der Turbo/intense/Dakar fahrer sagen wie die Räder im Fahrzeugschein eingetragen sind? Steht dort ein Felgenname oder etwas in dieser Richtung?

Vielen Dank schonmal
Manuel

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oldsmurf

Beiträge: 2305

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: oldsmurf - Peugeot 4007  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. September 2012 11:57

Da steht wahrscheinlich nur die Größe drin (215/55 R17), so wie bei dir die 215/60 R16 drin steht. Im Prinzip musst du schauen ob z.B. die KBA Nummer der Felge raus bekommst und sich dafür ein Gutachten findet.

OldSmurf
--
Hybridfahrzeug: RF650W verfolgt von Humbaur
Spritmonitor.de

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RP_BOT

Beiträge: 634

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: RP_BOT - 2,2 Motion AT  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. September 2012 15:14

Schau mal auf der Felge müsste eine KBA Nummer stehen. Gib die bei google ein und du erhälst das Gutachten.

Schau mal in der COC Bescheinigung nach, da sind weitere Rädergrößen eingetragen.

In der Regel muss man Herstellerfelgen nicht eintragen, wenn sie für das jeweilige Modell freigegeben sind.

Beispiel. wir haben noch einen normalen A4 der mit den Rädern vom S4 ausgestattet ist. Die Rad Reifenkombination steht auch nicht im Schein. Damit ist er schon zweimal anstandslos durch den TÜV gegangen. Der Prüfer schaute jedesmal im Internet nach und kam dann zu dem Ergebnis dass es so OK ist.

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RP_BOT

Beiträge: 634

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: RP_BOT - 2,2 Motion AT  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. September 2012 15:19

[www.eurococ.eu]

Hier koste die COC Geld, aber der Freundliche müsste sie zur Einsicht vorlegen können.

Kannst aber auch über Mitubishi Kundenservice ne Antwort erhalten, einfach per Mail anfragen

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DerEine

Beiträge: 526

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: DerEine - Mitsubishi  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. Oktober 2012 19:13

Es sind Originale. Also da wird kein Hahn danach Krähen bei einer Kontrolle oder beim Tüv. Die werden eher deinen Verbandskasten und Warndreieck Kontrollieren bevor sie die Felgen mit Original Logo anschauen.


Mfg Daniel

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RenateK

Beiträge: 852

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???Anhang.
geschrieben von: RenateK - Outlander 2.2 DI-D Instyle (PSA)  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Oktober 2012 17:24

Muss nicht unbedingt; bei dem TÜV in Prüm sind sie streng diesbez.
Als wir unserem Mondeo aus die Niederlanden mitgebracht, bzw. importiert, haben, waren am Auto original Felgen drauf, die aber in Deutschland nicht für diesem Typ eingetragen waren. Da musste also erst Info, bzw. Genehmigung vom Ford kommen, und dann bekamen wir erst den TüV mit einem extra Brief um mit den Papieren mit zu führen.
Aber das Gleiche passierte auch mit den Federn, wegem Tieferlegung ;-), und noch so ein Paar kleine Problemchen :-)
Also, original alleine reicht nicht, nur kann es sein das der TüVler oder KüSler es nicht sieht, aber im Computer, bzw. die Papieren muss es stimmen.

Hier endlich mal ein Bild von meinem Mondeo -bis vor vorigem Jahr- :
IMG_0514kl.jpg

Gruß
renate



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 27.10.12 17:24.

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DerEine

Beiträge: 526

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: DerEine - Mitsubishi  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Oktober 2012 11:20

Das sind doch die original Ford Mondeo Felgen was fast jeder Mondeo drauf hatte. Dann wäre ich zu einem anderen TÜV gegangen wenn der sich so dumm angestellt hat.

MfG Daniel

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RenateK

Beiträge: 852

Normaler Beitrag. Re: müssen Originalfelgen auch eingetragen werden???
geschrieben von: RenateK - Outlander 2.2 DI-D Instyle (PSA)  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Oktober 2012 20:18

Nein, hier in Deutschland waren diese Räder nur eingetragen fürm Focus, ausserdem war dieser Mondeo ein Diesel, musste also erst Genehmigung bekommen.

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