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Re: Nah am Totalschaden - Richten oder nicht richten?
geschrieben von: ralfkc - Outlander 2.2 DI-D 4WD Automatik (IP-Adresse bekannt)
Datum: 17. Juni 2018 23:53 Zitat: Warte mal das Angebot vom Aufkäufer und das Gutachten ab. Regelmäßig bekommst du zwei Angebote aus der Restwertbörse mit zwei Wochen Bindefrist. Die Rechnung für die Versicherung ist recht einfach: maximale Entschädigung ist der Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Wenn hier der Reparaturwert höher liegt, brauchst du normalerweise keine wirtschaftliche Entscheidung treffen. Das macht die Versicherung für dich. Wenn die von dir genannten Zahlen zutreffen, kannst du nicht wirtschaftlich reparieren lassen. Das ist ein klassischer Totalschaden. Solche Fahrzeuge gehen regelmäßig in den Osten. Sieh es positiv: dir ist nichts passiert. Ist nur Blech, was sich ersetzen lässt. Wünsche dir starke Nerven und das nötige Verhandlungsgeschick. Wenn du das Auto an einen Aufkäufer gibst, kannst du doch prima auf einen neuen Wagen verhandeln... Grüße Ralf |
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Re: Nah am Totalschaden - Richten oder nicht richten?
geschrieben von: Outy2014 - Outlander 2.2 DI-D Invite (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. Juni 2018 10:40 Erstmal mein Beileid wegen dem Schaden.. Sowas tut weh.
Bei mir wäre die Entscheidung klar. Stehen lassen und das Geld nehmen. Ein paar Euro drauf und eine neuere Tageszulassung nehmen - die Diesel wurden glaub ich günstiger die letzte Zeit... Oder nen guten gebrauchten. Den Schaden wirst Du nie ganz los. Wenn Du die möglichkeit hast das Auto selbst rauszukaufen, dann mach das. Im Ausland sind fleissige Hände günstiger als bei uns. Selbst fahren würde ich den bei Selbstreparatur jedoch nicht mehr. Bei einem zweiten Schaden könnte es sonst eng werden mit der Abwicklung. Da müsstest Du sicherheitshalber noch ein Gutachten erstellen lassen über den wieder Instandgesetzten Zustand. |
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Re: Nah am Totalschaden - Richten oder nicht richten?
geschrieben von: hawkeyeCW0 - Outlander III DI-D (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Juni 2018 12:01 Um das Thema zu beenden hier... das war laut Gutachten ein Totalschaden und zwar deutlich. Das Schicksal hat mir die Entscheidung also aus der Hand genommen. "Wenn die Airbags mal aufgehen, ..." scheint tatsächlich eine relevante Daumenregel zu sein.
Danke für all Euer Feedback! |
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