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DirkTSK

Beiträge: 34

Normaler Beitrag. Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: DirkTSK  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Februar 2009 18:37

Hallo Gemeinde,

ich habe z.Zt. zwei Probleme, meinen Outi betreffend.

Ich habe mir vor einem Jahr einen Import aus den Niederlanden gekauft.
Mitsubishi Outlander Instyle 2.0 DI-D

1) Das Service- und Garantieheft ist nun in niederländischer Sprache, auf Anfrage bei Mitsubishi Deutschland erhalte ich auch kein neues Heft in deutscher Sprache.
Nun kann ich - wie die meisten von euch - kein Niederländisch.
Daher meine Frage, ob einer von euch so nett ist und mir das Serviceheft abkopiert / einscannt und als pdf oder Grafikdatei per eMail zusenden kann. Wäre echt toll von euch, denn dann kann ich einsehen, was z.B. alles in der anstehenden Inspektion nach 1 Jahr so gemacht werden muss!

Das 2. Problem ist die gerade angesprochene Jahres-Inspektion.
War gerade bei meinem Händler vor Ort hier in Krefeld - Mitsubishi ***** GmbH (der Name sagt eigendlich schon alles). Der wollte doch tatsächlich gesalzene 342,- EUR für die erste Inspektion einsacken. Tja, kurzum Termin wieder abgesagt!

Nun meine Frage: Bin ich durch die Garantiebestimmungen - welche ich ja nicht verstehe, da kein Niederländer - gezwungen, die Inspektionen bei einem Mitsubishi-Vertragshändler durchzuführen, oder kann ich diese bei jeder anderen Werkstatt auch durchführen lassen, welche gemäß den Herstellervorgaben arbeitet sowie deren Ersatzteile bzw. freigegebene Teile (Problem hier das Öl für den VW-Diesel!!) verwendet???

Über zahlreiche klärende Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß

DIRK




SORRY Dirk!
ich habe den Namen des Freundlichen "gelöscht".
Bitte nenne den Namen des Freundlichen hier im Forum nicht - per PN oder Mail ist es natürlich kein Problem.
Nichts für ungut!

marc



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 26.02.09 18:49.

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HeiLo

Beiträge: 517

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: HeiLo - 2.2 DI-D Instyle  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Februar 2009 18:47

mhm... was is an 342€uro so schlimm? Immerhin haste ja einen Importwagen aus den Niederlanden und den schon günstiger gekauft, also muß der Händler sich das Geld irgendwie wiederholen....


dennoch finde ich den Betrag etwas übertrieben, is doch nur nen Ölwechsel, oder?

HEIKO

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Nobby

Beiträge: 2812

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: Nobby - Outlander III - 2,2 DI-D 4WD Instyle  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Februar 2009 19:01

schau mal hier (Inspektionskosten)

Gruß aus Soest

http://www.outlander-forum.de/phorum/file.php?0,file=5049
- schwarz muss er -

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DirkTSK

Beiträge: 34

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: DirkTSK  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Februar 2009 19:51

Hallo,

also, bei Durchsicht der Tabelle für die Inspektionskosten wäre meine Werkstatt wohl einsamer Spitzenreiter bei der Rechnungshöhe!

Weiss einer von euch, ob ich die Inspektion bei Mitsubishi machen lassen muss, oder kann ich eine freie Werkstatt beauftragen, gemäß Vorgaben von Mitsu??

DIRK

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maatl

Beiträge: 1464

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: maatl - Outlander 2.2 DI-D Insytle PSA SST  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 26. Februar 2009 21:51

Soweit ich weiß musst du wenn die Garantie nicht flötten gehen soll in dieser Zeit zu einem Vertragshändler. Gab es vor kurzem auch mal ein Gerichtsurteil das es erlaubt ist.

Ansonsten muss ich sagen wenn die 300€ im Jahr für eine Inspektion zuviel sind hast du das falsche Auto gekauft.
Der Vertragshändler und seine Angestellten wollen auch leben und du kannst nicht erwarten das er dir das zum Selbskostenpreis macht, zumal du das Auto wo anders gekauft hast.

Es gibt bei euch noch mehr Vertragshändler da musst du halt einen finden der es dir günstiger macht.

Sicher ist Sicher

Gruß maatl

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N8eule

Beiträge: 242

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: N8eule - Outlander 2.0 DI-D Intense  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Februar 2009 08:27

Zitat:
maatl
Soweit ich weiß musst du wenn die Garantie nicht flötten gehen soll in dieser Zeit zu einem Vertragshändler. Gab es vor kurzem auch mal ein Gerichtsurteil das es erlaubt ist.
Ansonsten muss ich sagen wenn die 300€ im Jahr für eine Inspektion zuviel sind hast du das falsche Auto gekauft.
Der Vertragshändler und seine Angestellten wollen auch leben und du kannst nicht erwarten das er dir das zum Selbskostenpreis macht, zumal du das Auto wo anders gekauft hast.

Es gibt bei euch noch mehr Vertragshändler da musst du halt einen finden der es dir günstiger macht.

...also mir ist es ziehmlich SCHNURTZ ob der Händler und/oder seine Angestellten leben wollen! Am liebsten würd ich überhaupt nichts bezahlen!!!;-)

Bei mir war eine Inspektion auch schon mit 400€ drinn. :-(
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Vertragswerkstatt für die dauer der Garantie pflicht ist. Wo oder in welchem Land ist egal, von Mitsu anerkannte Vertragswerkstatt muss es sein.

Vielleicht ist es in Holland günstiger???

Nachteule

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DirkTSK

Beiträge: 34

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: DirkTSK  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Februar 2009 09:17

Moin,

hat einer bitte kurzfristig eine Kopie des Serviceplans zur ersten Inspektion bei 20000km / bzw. einem Jahr.

Hab gerade rumtelefoniert und einen Mitsubishi-Händler in Neuss mit der Inspektion beauftragt. Preis hierfür: 227,14 EUR !!! Sind doch mal locker 115,- EUR weniger als unser freundlicher Händler hier in Krefeld....

Gruß

DIRK

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maatl

Beiträge: 1464

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: maatl - Outlander 2.2 DI-D Insytle PSA SST  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Februar 2009 15:19

@N8eule

falls du selbstständig bist, sollten deine Kunden auch deine Arbeitsleistung für lau einfordern,
wenn du angestellt bist, kommt vielleicht mal dein Arbeitgeber auf die Idee das du ja auch Umsonst arbeiten könntest.

Die Frage ist dann nur wie du deine Familie ernährst und denOutlander unterhälst:-D

Bei mir gehts immer leben und leben lassen

Sicher ist Sicher

Gruß maatl

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Buttje

Beiträge: 2561

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in NiederländischAnhang.
geschrieben von: Buttje - Pajero V80 Intense  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Februar 2009 15:36

Zitat:
maatl
@N8eule
falls du selbstständig bist, sollten deine Kunden auch deine Arbeitsleistung für lau einfordern,
wenn du angestellt bist, kommt vielleicht mal dein Arbeitgeber auf die Idee das du ja auch Umsonst arbeiten könntest.

Die Frage ist dann nur wie du deine Familie ernährst und denOutlander unterhälst:-D

Bei mir gehts immer leben und leben lassen


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Walter

Beiträge: 2223

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: Walter - 2,4ltr Outlander-Navigator  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Februar 2009 19:51

Hallo Dirk TSK!
Ich empfehle Dir!solange du Garantie hast,gehe immer zu einem Mitsubishi-Vertragshändler,es spielt keine Rolle in welchem Land.Wichtig ist einfach du hast einen Stempel im Serviceheft vom Mitsubishi-Vertagshändler.Am besten ist schon immer beim selben Händler.Was dir höchsten passieren kann bei einem Schadensfall,ist das du erst zahlen musst+er dann erst die Garantie einreicht,weil du das Fahrzeug exportiert hast.Aber es ist von Händler zu Händler veschieden.Gruss aus der Schweiz von einem EX-Autoverkäufer von Mitsubishi-Fahrzeugen.

Gruss Walter

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NITRO

Beiträge: 2573

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: NITRO - Outlander1 2.0 Turbo  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Februar 2009 20:17

Zitat:
DirkTSK
Hallo Gemeinde,
ich habe z.Zt. zwei Probleme, meinen Outi betreffend.

Ich habe mir vor einem Jahr einen Import aus den Niederlanden gekauft.
Mitsubishi Outlander Instyle 2.0 DI-D

1) Das Service- und Garantieheft ist nun in niederländischer Sprache, auf Anfrage bei Mitsubishi Deutschland erhalte ich auch kein neues Heft in deutscher Sprache.
Nun kann ich - wie die meisten von euch - kein Niederländisch.
Daher meine Frage, ob einer von euch so nett ist und mir das Serviceheft abkopiert / einscannt und als pdf oder Grafikdatei per eMail zusenden kann. Wäre echt toll von euch, denn dann kann ich einsehen, was z.B. alles in der anstehenden Inspektion nach 1 Jahr so gemacht werden muss!

Das 2. Problem ist die gerade angesprochene Jahres-Inspektion.
War gerade bei meinem Händler vor Ort hier in Krefeld - Mitsubishi ***** GmbH (der Name sagt eigendlich schon alles). Der wollte doch tatsächlich gesalzene 342,- EUR für die erste Inspektion einsacken. Tja, kurzum Termin wieder abgesagt!

Nun meine Frage: Bin ich durch die Garantiebestimmungen - welche ich ja nicht verstehe, da kein Niederländer - gezwungen, die Inspektionen bei einem Mitsubishi-Vertragshändler durchzuführen, oder kann ich diese bei jeder anderen Werkstatt auch durchführen lassen, welche gemäß den Herstellervorgaben arbeitet sowie deren Ersatzteile bzw. freigegebene Teile (Problem hier das Öl für den VW-Diesel!!) verwendet???

Über zahlreiche klärende Antworten wäre ich sehr dankbar.

Gruß

DIRK




SORRY Dirk!
ich habe den Namen des Freundlichen "gelöscht".
Bitte nenne den Namen des Freundlichen hier im Forum nicht - per PN oder Mail ist es natürlich kein Problem.
Nichts für ungut!

marc

@DirkTSK

Dürfte eigentlich nicht mehr als 150Euro kosten.Soviel kostet es etwa hier bei uns.
Gruss NITRO

In Luxemburg is der Sprit billig!!!!!!!!!

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NITRO

Beiträge: 2573

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: NITRO - Outlander1 2.0 Turbo  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 27. Februar 2009 20:18

Zitat:
Hajo48
Ich vermute sehr stark, dass die Garantie und Mobilitätsgarantie daran geknüpft sind, einen Mitsuhändler zu konsultieren, kann es aber leider nicht verbindlich sagen.
Aber auch innerhalb dieses Spektrums gibt es regionale Differenzen zB beim Stundenlohn.

@DirkTSK
Das sollte schon von Mitsu gemacht werden.
Hajo hat recht.
Gruss NITRO

In Luxemburg is der Sprit billig!!!!!!!!!

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Black Beauty

Beiträge: 231

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: Black Beauty  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 28. Februar 2009 12:43

Diese Antwort bekam ich vom Rechtsservice des ADAC zu dem Thema:
einige Hersteller geben dem Neuwagenkäufer sog. Herstellergarantien als selbständigen Anspruch neben der hiervon unabhängigen Sachmängelhaftung. Diese Herstellergarantien sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Sie sind in der Regel beschränkt auf kostenlose Nachbesserung bzw. Fehlerbeseitigung an bestimmten Fahrzeugaggregaten. Üblich sind z. B. Lackgarantien, Durchrostungsgarantien, Mobilitätsgarantien. Manchmal können nach Ablauf der Neuwagengarantie sog. Anschlussgarantien gegen Aufpreis erworben werden. Die Garantiebedingungen sind meist im Inspektionsscheckheft abgedruckt. Der Käufer muss seine Ansprüche bei einem Vertragshändler geltend machen, der im Auftrag des Herstellers die Garantieleistungen ausführt.

Innerhalb der Garantiezeit garantiert der Hersteller für die Fehlerfreiheit seines Produkts. In vielen Fällen geht die Garantie über die in Deutschland beim Neuwagenkauf gesetzlich seit 01.01.2002 vorgeschriebene Sachmängelhaftungszeit von 2 Jahren beim Verbrauchsgüterkauf hinaus (einige Neuwagengarantien haben z.B. bereits eine Laufzeit von 36 Monaten, Rostschutzgarantien laufen häufig sogar über sechs und mehr Jahre). Um die Fehlerfreiheit über einen langen Zeitraum hinweg garantieren zu können und Schadensfälle möglichst gering zu halten, ist jeder Hersteller darauf bedacht, dem Schadensrisiko dadurch entgegenzutreten, dass er regelmäßige Wartungen des Fahrzeugs verlangt. Fast alle Garantiebedingungen sahen in der Vergangenheit vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten (unabhängig vom Garantiefall, also auch Inspektionen und Unfallreparaturen) in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden mussten, um den Garantieanspruch nicht zu verlieren. Diese Verknüpfung wurde den Herstellern und Importeuren EU-weit durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, untersagt, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Die in einer freien Werkstatt durchgeführten Inspektionen müssen aber den im Serviceheft abgedruckten Vorgaben des Herstellers für die Wartungen entsprechen.

Wer vor der Wahl steht, eine herstellergebundene oder eine freie Werkstatt mit Arbeiten zu beauftragen, sollte aber bedenken, dass viele Hersteller auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist für einen gewissen Zeitraum noch auf freiwilliger Basis die Reparaturkosten bei Mängeln ganz oder teilweise übernehmen (sog. Kulanzleistungen). Diese Kulanzleistungen werden nur gewährt, wenn der Kunde durch ein lückenlos geführtes Serviceheft nachweisen kann, dass sämtliche Arbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Hersteller darf also nach der neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen Garantieleistungen bzw. Leistungen aus gesetzlichen Sachmängelhaftung nicht verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit dieser Begründung ablehnen.

Gruß BB

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DirkTSK

Beiträge: 34

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: DirkTSK  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. März 2009 13:15

Hallo,

werde meinen Outi heute Abend zum Händler nach Neuss bringen.
Sind zwar ein paar Meter bis dahin, aber der Mitsu-Händler in Krefeld bekommt
meinen Outi sicherlich nie wieder zu sehen. 115,- EUR weniger zahle ich morgen
für die gleiche Leistung.

Gruß

DIRK

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N8eule

Beiträge: 242

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: N8eule - Outlander 2.0 DI-D Intense  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. März 2009 13:32

Zitat:
maatl
@N8eule
falls du selbstständig bist, sollten deine Kunden auch deine Arbeitsleistung für lau einfordern,
wenn du angestellt bist, kommt vielleicht mal dein Arbeitgeber auf die Idee das du ja auch Umsonst arbeiten könntest.

Die Frage ist dann nur wie du deine Familie ernährst und denOutlander unterhälst:-D

Bei mir gehts immer leben und leben lassen

Also, bitte nicht bös sein!
Aber ich kaufe sicher nichts, nur weil mir der Arme Verkäufer leid tut und er Frau und 10 Kinder zuhause ernähren muß.
Mein Chef weiß sehr wohl, welche Leistung ich erbringe und was er an mir hat. Sonst wäre ich schon längst weg vom Fenster und mein Chef hätte schon wen Anderen. In der heutigen Zeit und in unserem Wirtschaftssystem ist "Mitleid" in keinem Handbuch zu finden. Mitleid kann ich mir nur an Weihnachten leisten - sicher nicht bei einem :-), der, wenn er es könnte, mir auch das Geld für nichts aus der Tasche ziehen würde für irgend einen nutzlosen Schnickschnack. Leben und Leben-lassen geht auch nur bei Gegenseitigkeit und bis zu einem gewissen Grad.

Aber ich galub, das Thema wäre in der Kaffee-Ecke besser aufgehoben...

Grüße aus Salzburg

Nachteule

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NITRO

Beiträge: 2573

Normaler Beitrag. Re: Garantiebestimmungen in Niederländisch
geschrieben von: NITRO - Outlander1 2.0 Turbo  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. März 2009 17:50

Zitat:
DirkTSK
Hallo,
werde meinen Outi heute Abend zum Händler nach Neuss bringen.
Sind zwar ein paar Meter bis dahin, aber der Mitsu-Händler in Krefeld bekommt
meinen Outi sicherlich nie wieder zu sehen. 115,- EUR weniger zahle ich morgen
für die gleiche Leistung.

Gruß

DIRK

@Dirk

Recht hastePOS

Gruss NITRO

In Luxemburg is der Sprit billig!!!!!!!!!

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