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Duessel

Beiträge: 1918

Normaler Beitrag. Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Duessel - Outlander 2.0 DI-D Insytle  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. September 2007 09:36

Hallo!

Da ich mich (trotz Winterreifen :-D) mit dem Chip befasse, habe ich gerade folgendes für diejenigen gefunden, die mit dem Gedanken spielen ihn nachträglich einbauen zu lassen:

[www.lifepr.de]

Auszug:

(...) Die Kombination mit den für die einzelnen Modelle von Mitsubishi angebotenen Dieselpartikelfiltern stellt ebenfalls kein Problem dar. Außerdem gewährt Mitsubishi für mit dem Leistungssteigerungs-Kit ausgestattete Fahrzeuge die volle Garantie (3 Jahre bis 100.000 km bei Einbau in Neuwagen, 2 Jahre beim nachträglichen Einbau)

Ich denke, dass dies eine wichtige Info ist - da Papier aber geduldig ist, sollten vielleicht die, die es betreffen könnte, bei Mitsu nachfragen, ob dem wirklich so ist, insbesondere, wenn es um eine optionale Garantieverlängerung geht...

Ich habe das gerade zum ersten Mal gehört, bzw. gelesen

Gruß
Stephan

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Gast

Beiträge: 2837

Normaler Beitrag. Re: Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Gast - ... ohne Outi dafür mit Tucson PHEV  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. September 2007 12:26

In der aktuellen "Sprint" (Hauszeitung von Mitsu) ist ein Artikel über die Leistungssteigerung beim L200 drin.

Die Zweitüberschrift lautet: "Das Mitsubishi Leistungskit RalliTronic Power Pack haucht den Selbstzündern mehr Leben ein. Das System funktioniert mit Rußpartikelfilter und selbstverständlich bleibt die volle Mitsubishi Garantie erhalten"

Wenn Du also z.B. in ein Fahrzeug, das 1/2 Jahr alt ist, das Tuning einbaust, wird wohl auch die 2 1/2-jährige Restgarantie bleiben und nicht auf 2 Jahre verkürzt werden, was Du vielleicht befürchtest.

In dem Artikel werden alle Modelle aufgeführt, für die eine Leistungssteigerung möglich ist, also auch der Outlander. Als Preis werden 899,-- Euro¬ zuzügl. Einbaukosten angegeben.


Heinz

P.S.: Gib´s zu, Du hast unterm Kopfkissen noch die Kohle für die Leistungssteigerung gefunden !!! :-D Also lass ihn gleich in den Neuwagen reinmachen, dann ist Ruhe.



3-mal bearbeitet. Zuletzt am 14.09.07 12:55.

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Duessel

Beiträge: 1918

Normaler Beitrag. Re: Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Duessel - Outlander 2.0 DI-D Insytle  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. September 2007 13:27

Zitat:
Gast
P.S.: Gib´s zu, Du hast unterm Kopfkissen noch die Kohle für die Leistungssteigerung gefunden !!! :-D Also lass ihn gleich in den Neuwagen reinmachen, dann ist Ruhe.


....Cool pssssst .... hab ich doch, Heinz.... ich hab dabei an die Anderen gedacht, die sich mit dem Thema befassen und ihren im Gegensatz zu mir bereits haben...

Heinz, man gönnt sich doch sonst nix.... hab dafür schließlich mein geliebtes Mopped verhökert. Dafür muss Mann ja ein neues Spielzeug haben, oder?

Grüße
Stephan

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Hans

Beiträge: 14729

Normaler Beitrag. Re: Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Hans - Lexus UX250h  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. September 2007 14:00

Duessel, wo Du recht hast Du rechtJaSupiJa

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Gast

Beiträge: 2837

Normaler Beitrag. Re: Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Gast - ... ohne Outi dafür mit Tucson PHEV  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. September 2007 17:05

Zitat:
Dafür muss Mann ja ein neues Spielzeug haben, oder?

... das versteht keiner so gut wie ich - es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit Supi

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Outman

Beiträge: 910

Normaler Beitrag. Re: Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Outman - Outlander 2.0 DI-D Instyle  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 16. September 2007 22:18

Noch habe ich mein Mopped ..... aber wehe das kommt mal weg....... dann brauch ich auch ne Verjüngungskur am Outo....

Gruß
OutmanAuto

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Anonymer Teilnehmer

Beiträge:

Normaler Beitrag. Re: Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. September 2007 15:53

Kann mir jemand folgendes ( insbesondere absatz 2 und weiter ) mal näher erläutern ??
wie sieht es aus mit einer anschlußgarantie ?

Antwort auf eine Anfrage beim Mitsu-händler:
vorrätig haben wir diese Rallitronic nicht aber die wäre innerhalb 24 Stunden lieferbar.
Der Einbau wäre innerhalb von 30 minuten erledigt nur wäre es sehr schön wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren würden dann können wir es einplanen. Wegen der Garantie ist es folgendermaßen:

Voller Garantie - Anspruch für Produkt und Fahrzeug (3 Jahre bis 100,000 km bei Einbau in Neuwagen neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung, 2 Jahre beim nachträglichen Einbau) sowie voller Garantie-Anspruch für das Fahrzeug im Rahmen der Anschluss-Garantie
(max.6 Jahre bis 150.000km).


Ergänzende Frage: würde für mein Fahrzeug bei diesem geringen km-Stand
(1000km ) noch die 3-Jahresgarantie gelten, also Einbau in Neuwagen ?
Welchen Nachteil hat überhaupt die Garantieregelung, wenn es sich um einen nachträglichen Einbau handeln sollte ?

Antwort:
Ich habe gerade mit Rallitronic telefoniert, dieses auto fällt schon in in den nachträglichen Einbau rein da es mehr kilometer sind als 150 der Nachteil besteht daher bei diesem einen Jahr was sie weniger Garantie haben.


viele fragen aufg einmal, ich geb es zu, aber für mich von intersse.

grüße vom
fakir

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Gast

Beiträge: 2837

Normaler Beitrag. Re: Chip: eingeschränkte Garantie bei nachträglichem Einbau!?
geschrieben von: Gast - ... ohne Outi dafür mit Tucson PHEV  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. September 2007 00:01

... mach doch gleich noch ne Anschlußgarantie, dann dürfte das Thema auch vom Tisch sein :D

Irgendwie haben die Jungs das "unglücklich" formuliert.

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