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?ffentliche Kritik in Internet-Foren
geschrieben von: drahtlos (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. September 2005 22:28 Hallo zusammen, aus gegebenem Anlass mal ein Urteil des K?lner Landgerichts zum Thema "Meinungsfreiheit oder gesch?ftssch?digende Inhalte?", das zwar schon zwei Jahre alt ist, aber grunds?tzlich die noch geltende Lage aufzeigt. [www.heise.de] Im ?brigen gilt f?r ein rein privat betriebenes Forum das Teledienstgesetz, das noch nicht mal zwingend ein Impressum vorschreibt, sofern die Website nicht zum Ziel hat, Umsatz zu erzielen, also kommerzielle Absichten verfolgt. Im anderen Fall gilt das Mediendienstgesetz. F?r Websites, die darunter fallen, gilt automatisch das Presserecht. Zumindest in Deutschland. F?r unsere Freunde aus dem sch?nen ?sterreich und der sch?nen Schweiz d?rfte ?hnliches gelten. Vielleicht kann das jemand aus A oder CH erg?nzen? |
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Re: ?ffentliche Kritik in Internet-Foren
geschrieben von: Ko Shamo (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. September 2005 22:58 das sagt doch alles ........jeder hat das Rechtauf freie Meinung , ob in Deutschland, ?sterreich oder Schweiz und jeder der ein reines Gewissen, hat kann in einem ?ffentlichem Forum auch seine gegenteilige Meinung da zu ?u?ern.........daf?r sind sollche Foren nun mal da........vern?nftig miteinander reden hat noch nie geschadet prost !!!!! bis bald..... .....Willi |
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