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Re: BING BING BING
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. April 2007 19:27 Genau deswegn hab ich es ja ohne Rechnung und f?r ein trinkgeld in die Werkstattkasse abstellen lassen |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 29. April 2007 19:38 Bist Du zu schwach, ist das Bing Bing Bing zu stark
Gru?, reinlander |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Hans - Lexus UX250h (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. April 2007 07:23 Also ich denke kaum, da? der Versicherungsschutz, oder gar die Betriebserlaubnis, wegen dem abgestellten Gebimmel, erlischt. Das Gebimmel soll einen ja nur daran erinnern, den Gurt umzulegen. Wenn man bei einem Unfall den Gurt tr?gt, ist es doch wurscht ob die Erinnerungsfunktion aktiv ist oder nicht. Deshalb wird da auch keiner auf die Idee kommen danach zu forschen. Wir sind ja nicht in Amerika. Dort kann ich mir vorstellen, da? wenn ein Autofahrer unangeschnallt einen Unfall baut, Er den Fahrzeughersteller verklagt, da? Er nicht an das anlegen des Gurtes erinnert wurde. Hans |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 30. April 2007 19:50 @ Hans So wie sich die Versicherungen heutzutage anstellen, w?rde ich eher mit allem rechnen, sicherlich nicht bei einem VU mit Sachschaden, aber sp?testens dann, wenn sie bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 18 Monate den Neuwert ersetzen m?ssen. M?chte nicht wissen, was dann der Sachverst?ndige so alles unter die Lupe nehmen wird, bevor die 36.500 ? f?r einen Outi Instyle herausr?cken. Der Polizei d?rfte das so lange egal sein, bis einer von denen davon Wind bekommt und sich auf solche Sachen spezialisiert. Gru?, reinlander |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 01. Mai 2007 10:12 Interessant fand ich eher die tatsache das VW von einem erl?schen der BE ausgeht w?hrend T?V und Dekra sagen was soll das. Denke es w?re interessannt wie Mitsubishi sich dazu stellt ! Ausserdem ist meine Anfrage jetzt 2 Jahre her. Vielleicht hat T?V/Dekra inzwischen auch schon wieder eine andere Meinung. Beim Taxi ist das Bimmeln ?brigens abgestellt, auch ohne erl?schen BE ! |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 01. Mai 2007 20:19 @outlander...., das mit den Taxi-Fahrern ist ja auch rechtlich so abgesichert, deshalb habe ich bei meinem V 70 ja auch die Taxi-Software aufgespielt bekommen, allerdings mit entsprechender Rechnung. Sogar das H?herstellen der Xenon-Scheinwerfer wurde dokumentiert und mir die Lichtplakette verweigert. Werde mich Morgen mal schlau machen, wie das mit dem Erl?schen der BE in einem solchen Fall aussieht. Gru?, reinlander |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Hans - Lexus UX250h (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Mai 2007 07:55 Also Jungs seit mir nicht b?se, aber Ihr seht das zu verbissen. Warum soll wegen der Abstellung eines akustischen Warnhinweises die Betrieberlaubnis erl?schen? Das ist absoluter Unsinn. Dann m?sste beim T?V so etwas ?berpr?ft werden. Und das wird definitiv nicht gepr?ft. Und auch der Versicherung ist das wurscht, solange man angeschnallt ist. Es sei denn es gibt eine Versicherung, die 3% Nachlass gibt, wenn man ein Fahrzeug mit Gurtwarner f?hrt. Also macht Euch nicht verr?ckt. Hans |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Schwarzwälder - Outlander III Facelift 2,2 DI-D Plus Panther-Schwarz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Mai 2007 09:24 Der Versicherung ist es definitiv wurscht, ob es bimmelt oder nicht ! Die Insassen alleine sind daf?r verantwortlich, dass man angeschnallt unterwegs ist oder nicht. Dann d?rfte auch kein ?lteres Fahrzeug ohne Bimmel-Warner mehr draussen rumfahren und m?sste nachger?stet werden. Wenn die Bimmelei einmal ausfallen w?rde ( z.B. durch defekte Sicherung ) und man dann unangeschnallt einen Unfall bauen w?rde, dann kann sich auch keiner raus reden, er h?tte sich deshalb nicht angeschnallt, weil er den Warnton nicht geh?rt hat. |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Mai 2007 10:03 Denke, dass es allenfalls dann problematisch werden k?nnte, wenn ich den Gurtwarner deaktivieren lasse, unangeschnallt fahre und einen Unfall verursache oder in einen Unfall verwickelt werde, bei dem ich aus dem Fzg. geschleudert werde. In solchen F?llen d?rfte wohl ein Sachverst?ndiger sich die Geschichte etwas genauer ansehen, und wenn die Versicherung dann eine Chance wittert nicht zahlen zu m?ssen, k?nnte der deaktivierte Gurtwarner vielleicht wieder Bedeutung erlangen. Gru?, reinlander |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Hans - Lexus UX250h (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Mai 2007 10:28 Hallo Reinl?nder, ......dann lasse das gebimmel eben und lebe damit. ABER Ich habe noch von keinem Fall geh?rt, da? jemand aus Seinem Auto geschleudert wurde, obwohl Er angeschnallt war. Und falls das doch irgendwo auf der Welt der Fall gewesen sein sollte, dann wird man sicherlich entsprechende Untersuchungen am Gurtschlo? und dem Gurt selbst anstellen. Dort werden dann auch enstprechende Spuren zu finden sein. Kein Mensch wird nach der "Gurtklingel" schauen Hans |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Anonymer Teilnehmer (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Mai 2007 10:54 Vermutlich hast du Recht. Die Idee kam mir heute Morgen, als ich von einem t?dlichen Verkehrsunfall gelesen habe, bei dem ein 18J?hriger von der Fahrbahn abgekommen und un-angeschnallt aus dem Auto geschleudert worden ist. Die Polizei hat dann einen Gutachter hinzugezogen, der das n?her untersuchen soll. Ich werde mein Gebimmel anlassen, habe aber meinen Volvo mit dem Hinweis im Kaufvertrag abgegeben, dass der Gurtwarner deaktiviert wurde, sicher ist sicher. Gru?, reinlander |
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Re: BING BING BING
geschrieben von: Buttje - Pajero V80 Intense (IP-Adresse bekannt)
Datum: 02. Mai 2007 11:19 nun auch von mir den senf dazu fakt ist doch, das in deutschland gurtpflicht herrscht, ob es nun bimmelt oder nicht. der signalton ist nichts anderes als eine "zugabe" des herstellers ! was zb. w?re denn wenn ich den signalton von der tankrestanzeige abschalten w?rde? d?rfte ich denn nicht mehr fahren? alles bl?dsinn, darf nur nicht ohne sprit liegenbleiben. mit der gurtbimmel ist es nicht anders.klingelbimmel oder nicht, egal.........weil gurtpflicht ! anderes beispiel, kontrollleuchte vom warnblinkschalter funktioniert nicht, aber warnblinker geht trotzdem, nur das ist wichtig ! genauso wie es heute nicht mehr vorgeschrieben ist, eine zus?tzliche kontrolllampe f?r den anh?ngerblinker zu haben. |
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