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heinrichschnell

Beiträge: 1

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: heinrichschnell - Outlander 2.2 DI-D 4WD Xperience  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. April 2013 16:11

Ich nutz ein Elektrosmogmeßgerat als Radarwarner, funktioniert perfekt!

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ich_765

Beiträge: 990

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: ich_765 - Outlander II - Instyler - 4WD DI-D - 2.2 - 177PS  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. April 2013 16:15

coole idee....

bin mal gespannt was die "Garde" dazu sagt, wenn Sie davon Wind bekommt....

--------

Ich_765.

Wer Illegales nachmacht oder kopiert, der ist auch nur ein Raubritter ohne Phantasie.
7,0 Liter Diesel und ich bin 100 km weiter. Nobody is perfect - I m Nobody!

----------------------------
Colt A152/ Colt C50 / Carisma DA0 / Outlander 2012

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maicl2003

Beiträge: 393

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: maicl2003 - Santa fe Premium 2.2 CRDI  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. April 2013 18:23

Mobiler Blitzerwarner im Navigon-Select ist immer aktuell,wenn Datendienste aktiviert sind. Funktioniert also nur in Deutschland kostenlos Jahresabo kostet 9,95

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ulrich_001

Beiträge: 1046

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: ulrich_001 - 2010'er-2WD-2 Ltr. Benziner-147 PS-5Gang-225/55 R18 98V-*15.06.2010  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. April 2013 13:49

Soll jeder machen wie er will.

Er wird auch nicht verfolgt wie ein Schwerverbrecher .
Kostet nur 75 EURO und 4 Punkte.

Ist doch nicht die Welt , oder ?

Gruß

Ulrich

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viking

Beiträge: 129

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: viking - Outlander 2.0 Style 4WD CVT   (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. April 2013 14:50

Zitat:
ulrich_001
Soll jeder machen wie er will.
Er wird auch nicht verfolgt wie ein Schwerverbrecher .
Kostet nur 75 EURO und 4 Punkte.


Und einfach dran denken, vor einer allfälligen Einreise in die Schweiz sämtliche schweizer POIs zu löschen. Ansonsten ist das Gerät weg und die allfällige Busse etwas höher als 75 Euro:

Zitat:
5. Einreise in die Schweiz mit GPS-Geräten
Bei der Einreise in die Schweiz darf ein mitgeführtes GPS-Gerät keine Warn-POIs vor Schweizerischen Strassenverkehrskontrollen (mobile oder fest installierte Geschwindig-keitsmessgeräte, Rotlichtüberwachungssysteme, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthal-ten.
6. Strafbestimmungen
Strafbar macht sich, wer Geräte oder Vorrichtungen, welche die behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können, in Verkehr bringt, erwirbt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, befestigt oder in irgendeiner Form verwendet und wer beim Anpreisen mitwirkt.
Die Kontrollorgane stellen Geräte und Vorrichtungen sicher. Die zuständigen Gerichte verfü-gen die Einziehung und Vernichtung der Geräte und sprechen eine Busse aus.

Quelle: UVEK

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termite

Beiträge: 1109

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: termite - Outlander 2.2 DI-D Intense+ TC-SST (PSA Modell 2010)  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. April 2013 15:29

Zitat:
viking
Zitat:
ulrich_001
Soll jeder machen wie er will.
Er wird auch nicht verfolgt wie ein Schwerverbrecher .
Kostet nur 75 EURO und 4 Punkte.


Und einfach dran denken, vor einer allfälligen Einreise in die Schweiz sämtliche schweizer POIs zu löschen. Ansonsten ist das Gerät weg und die allfällige Busse etwas höher als 75 Euro:

Zitat:
5. Einreise in die Schweiz mit GPS-Geräten
Bei der Einreise in die Schweiz darf ein mitgeführtes GPS-Gerät keine Warn-POIs vor Schweizerischen Strassenverkehrskontrollen (mobile oder fest installierte Geschwindig-keitsmessgeräte, Rotlichtüberwachungssysteme, allgemeine Polizeikontrollen etc.) enthal-ten.
6. Strafbestimmungen
Strafbar macht sich, wer Geräte oder Vorrichtungen, welche die behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs erschweren, stören oder unwirksam machen können, in Verkehr bringt, erwirbt, in Fahrzeuge einbaut, darin mitführt, befestigt oder in irgendeiner Form verwendet und wer beim Anpreisen mitwirkt.
Die Kontrollorgane stellen Geräte und Vorrichtungen sicher. Die zuständigen Gerichte verfü-gen die Einziehung und Vernichtung der Geräte und sprechen eine Busse aus.

Quelle: UVEK

ähhhh ... wie machen die das bei einem fest eingebauten Tschi-Pie-Ess?
Baut das die Rennleitung dann vorort am Strassenrand gleich aus (also mit Radio, CD und so)?

LG
termite

Mitsubishi Outlander:
http://images.spritmonitor.de/399501.png

Peugeot 308:
http://images.spritmonitor.de/706601.png

aktuell:
Peugeot 308 SW Allure 1.6 BlueHDi 120 S&S Automatik
(schneeweiss, Alcantara, Driver Sport Pack, Driver Assistance, Citypaket, Abged. Scheiben, Sitzheizung und Massagefunktion, Handsfree Start, 16" Notrad)



1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.04.13 15:29.

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viking

Beiträge: 129

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: viking - Outlander 2.0 Style 4WD CVT   (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. April 2013 16:04

Zitat:
termite
ähhhh ... wie machen die das bei einem fest eingebauten Tschi-Pie-Ess?
Baut das die Rennleitung dann vorort am Strassenrand gleich aus (also mit Radio, CD und so)?

Ach, in solchen Fällen gibt es verschiedenste vorstellbare Szenarien.
Ich könnte mir vorstellen, dass eines der Einzug des Fahrzeuges bis zur Wiederherstellung des Fahrzeugs gemäss Strassenverkehrsgesetz ist.
Schliesslich ist nicht die Trachtengruppe dafür verantwortlich, wie dein unerlaubtes Gerät aus dem Fahrzeug kommt, sondern du, dass du in der Schweiz kein solches eingebaut hast, bzw. mit dir führst.

Wobei ich davon ausgehe, dass sie in einem solchen Fall wahrscheinlich auf einer sofortigen Löschung der POIs bestehen würden und der Fahrzeugführer dann noch den entsprechenden Bussgeldbescheid erhält (der hier nicht unerheblich ist, sobald das Gericht involviert ist).

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viking

Beiträge: 129

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: viking - Outlander 2.0 Style 4WD CVT   (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. April 2013 16:30

Nachtrag zu diesem Szenario:
Zitat:
viking
Ich könnte mir vorstellen, dass eines der Einzug des Fahrzeuges bis zur Wiederherstellung des Fahrzeugs gemäss Strassenverkehrsgesetz ist.
Schliesslich ist nicht die Trachtengruppe dafür verantwortlich, wie dein unerlaubtes Gerät aus dem Fahrzeug kommt, sondern du, dass du in der Schweiz kein solches eingebaut hast, bzw. mit dir führst.

Zitat:
"Strassenverkehrskontrollverordnung"
Art. 34 Ausländische Fahrzeuge
1 Die Abnahme des Fahrzeugausweises und der Kontrollschilder, das Verbot der
Weiterverwendung des Fahrzeugs oder die Sicherstellung sind bei ausländischen
Fahrzeugen zulässig, wenn sie sich offensichtlich in einem nicht vorschriftsgemässen
Zustand befinden.

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Scania

Beiträge: 3349

Normaler Beitrag. Re: Radarwarner
geschrieben von: Scania - Outlander 2.0 DI-D Intense  (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. April 2013 16:47

Gesetzentwurf wurde abgeschmettert.
Radarwarner sind und bleiben in D verboten. Wie Ullrich un termite schon schreib: Kostet viel Kohle ,bringt Ärger und Punkte. Gerät wird an Ort und Stelle sofort eingezogen.
Muß aber jeder für sich selber wissen ob er das riskieren will und unnötig Punkte sammeln will.
Wie halt bei allen Sachen: Kaufen kann man solche Sachen , aber die Benutzung ist halt vom Gesetzgeber her verboten.

Begeisteter Outiefahrer und Mittelfranke!!!!
Outlander 2.0 DI-D Intense
Franken-Outie, Glubb-Fan , Schwarzwaldschinkenvernichter

MfG Dieter
Frangn-Dragger


Mit Sportgrill am Outie , abnehmbarer Holländerhaken

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