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Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 15. Mai 2014 20:11 Am Dienstag hat der BGH ein Urteil gefällt, wonach die Bearbeitungs- oder Abschlußgebühr bei Krediten unzulässig ist. Das gilt für viele Kredite u.a. auch für Autokredite. Auch die MKG Bank hat hier in der Vergangenheit kräftig zugelangt und das ist laut BGH rechtswidrig.
Falls hier der ein oder andere dabei ist, der einen Kredit für sein Fahrzeug in Anspruch genommen hat und dort eine Bearbeitungsgebühr (Abschlußgebühr heißt es bei MKG) verlangt wurde, könnt ihr die bis 2011 nebst Zinsen zurückverlangen. Die Zeit vor 2011 wird im Laufe des Jahres noch vom BGH entschieden. Ein Musterbrief findet ihr hier. |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Magdalena - Eclipse Cross Intro Edition 4WD CVT (IP-Adresse bekannt)
Datum: 15. Mai 2014 20:23 Hallo Timmerich,
danke für den Tipp. Ich hattte das zwar auch gelesen, aber nicht mit dem Kauf des Autos unseres Sprößlings in Zusammenhang gebracht. Viele Grüße, Magdalena |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: maatl - Outlander 2.2 DI-D Insytle PSA SST (IP-Adresse bekannt)
Datum: 18. Mai 2014 21:37 Hatte das vor 1 1/2 Jahren nach den ersten Urteilen schon mal versucht und bin ziemlich übel abgebügelt worden.
Werde das aber nach dem BGB Urteil noch mal versuchen. Normalerweise würde ich sagen, habe ich beim Abschuss gewusst und auch Unterschrieben, aber nach dem mein mich dabei auch beschissen hat, hole ich mir zumindest das wieder. Sicher ist Sicher Gruß maatl |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. Mai 2014 09:30 Nun, das BGH Urteil ist eindeutig und der hat damit ja gar nichts zu tun, die Bank erhebt die Gebühren. Wie die das mit dem vermauschlen , ist mir auch wurscht. Ich hole mir die Kohle wieder, zur Not auch gerichtlich. Für sowas gibts Anwälte. Das Schreiben ist raus, Frist ist gesetzt und wenn die Abläuft, dann läuft es seinen Gang . Das hat auch nichts damit zu tun, dass ich das gewusst und unterschrieben habe, es geht darum, dass es schon immer rechtswidrig war und schon einer Abzocke gleich kam. Es war auch definitv mein letzter MM, so dass ich da auch ruhigen Gewissens zur Not vor den Kadi ziehen kann (was ich allerdings bezweifle, dass es so weit kommt, denn da würde sich MKG nur eine sehr blutige Nase holen und die Kosten wäre weit höher, als das was sie zahlen müssen). |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Schwarzwälder - Outlander III Facelift 2,2 DI-D Plus Panther-Schwarz (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. Mai 2014 11:19 Dein definitiv letzter MM ??
Wegen der Bearbeitungsgebühr ??? 1 x Outlander I 2,4 MIVEC in Bärlauchgrün 1 x Outlander I 2,4 Dakar in Blau-Metallic 1 x Outlander II Facelift 2,4 MIVEC in Silber 1 x Outlander II Facelift 2.2 DI-D Motion schwarz 1 x Outlander III Facelift 2,2 DI-D Plus schwarz Eclipse Cross Top mit Panoramadach in Anden- Weiß Outis für alle !!! |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. Mai 2014 12:13 Zitat: Natürlich nicht wegen der Bearbeitungsgebühr , da sind viele Dinge die mich am Fahrzeug und an der Firmenpolitik stören. |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: maatl - Outlander 2.2 DI-D Insytle PSA SST (IP-Adresse bekannt)
Datum: 19. Mai 2014 12:53 Musterbrief Verbraucherzentrale
[www.vz-nrw.de] Sorry Timmrich, hatte eben erst gesehen das du den schon eingefügt hast Sicher ist Sicher Gruß maatl 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.05.14 12:55. |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. Mai 2014 16:59 So, heute kam das Schreiben der MKG Bank. Im ersten Satz dachte ich zuerst, das geht zum Anwalt. Laut ihren AGB sind sie sicher, dass die Bearbeitungsgebühr rechtens ist (genau das hat aber der BGH eindeutig verneint), aber ihnen die Kundenzufriedenheit sehr am Herzen liegt und daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mir die Abschlußgebühr und die Zinsen erstatten . Wenn MKG nicht wüßte, dass sie vor Gericht nicht annähernd eine Chance haben und dort neben der Abschlußgebühr die Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten zu tragen hätten, hätten Sie sicher nicht aus "Kulanz" bezahlt. Es geht hier auch um eine stattliche Summe von fast 1 k€ die nächste Woche wieder auf meinem Konto sind Kann Euch nur ermutigen das Standardschreiben der Verbraucherschutzorganistationen zu verwenden und eure Forderungen geltend zu machen. 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.05.14 17:01. |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Guenther - Outlander Turbo 2.0 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. Mai 2014 17:35 Leute,
Ihr könnte die Bearbeitungsgebüren aber nur rückwirkend bis 2011 zurückholen und dann wird es warscheinlich noch Probleme geben. Ein Versuch ist es alle Mal wird. Gruß Günther |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 23. Mai 2014 17:40 Mein Vertrag lief ab Mai 2011 und das wurde, wie ich schrieb, ohne Probleme abgewickelt.
Der BGH entscheidet übrigens im September um die Verjährungsfrist. Wenn das Urteil so gefällt wird, wie man vermutet, ist die Verjährungsfrist 10 Jahre... Alles was ab Januar 2011 erhoben wurde, kann nach der jetzigen Rechtsprechung zurückgefordert werden. Nachtrag: habe gerade gesehen, das Geld ist sogar schon auf dem Konto 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 23.05.14 18:24. |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: maatl - Outlander 2.2 DI-D Insytle PSA SST (IP-Adresse bekannt)
Datum: 25. Juni 2014 13:10 So heute kam die Antwort.
Ich bin wieder abgebügelt worden, ich habe keinen Verbraucherkredit sondern einen Firmenkredit. Somit soll das Urteil für mich nicht gelten. Sicher ist Sicher Gruß maatl |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Jonathan Baldinger - Outlander 2.2 DI-D Intense (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. Dezember 2014 09:49 Laut: BGH, Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14
Muss man vor dem 31. Dezember 2014 aktiv werden, um sein Geld zurück zu bekommen- ich hab meinen Fall bei Bankright am Montag Online Eingeschickt und mein Geld kam heute an. *YEAH!!!!* Ich hab bei ihnen nachgefragt und die nehmen Fälle bis zum 14. Dezember an ,die realistisch "durchgehen" (Versand zu Weihnachten, Bearbeitung von Banken etc.) Mich interessiert wie lange es im Schnitt bei euch gedauert hat? Hat jemand mit einem Musterbrief oder Rechtsanwalt Erfolg gehabt? |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Guenther - Outlander Turbo 2.0 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 12. Dezember 2014 17:21 Hallo Jonathan Baldinger,
es ist schön das Du Deine Bearbeitungsgebühren zurück bekommen hast. Es ist aber wichtig zu erwähnen, daß im Erfolgsfalle " 25% " Gebühren zu zahlen sind. Die Bankright ist ein Inkassobüro. Folglich nicht umsonst. Bitte bedenken. Gruß Günther |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: Tattoo - Outlander II 2.2l Diesel (IP-Adresse bekannt)
Datum: 13. Dezember 2014 01:09 Ich wollte den Musterbrief ausfüllen und stellte dabei fest das ich keine Bearbeitungsgebühr bezahlt habe bzw. keine angegeben ist. Kaufvertrag 04/12. Das Leben hat 2 Seiten, eine davon ist Positiv. LG Olaf |
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Re: Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr
geschrieben von: balthasar - 2.4 Instyle XL 4WD autom. (IP-Adresse bekannt)
Datum: 14. Dezember 2014 20:30 Ja Olaf das hatte ich in meinem Tread ( [www.outlander-forum.de] ) schon geschrieben. Die Bearbeitungsgebühr kann natürlich nur der zurückfordern bei dem die auch im Kreditvertrag steht.
Gruß Balthasar |
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