|
|
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: paspartou - 2.2 DI-D 2WD Edition (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 13:29 Das halte ich für ein Gerücht.
Auch ein Autohersteller kann die gesetzlichen Vorgaben nicht umgehen. Wenn ich etwas kaufe,egal ob Fernseher, Fahrrad oder Auto, habe ich 2 Jahre Garantie. Das gilt auch für ein neues Teil, welches in ein Auto eingebaut wird. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: maatl - Outlander 2.2 DI-D Insytle PSA SST (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 13:43 @maggo weil sie die restliche Garantie auf den Verkäufer bzw. Händler abwälzen.
Macht HP auch schon seit einigen Jahren, seidem gibts bei mir von denen nichts mehr Sicher ist Sicher Gruß maatl |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: Streetfighter - 4007 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 14:04 nochmal !
- wird was IN DER GARANTIEZEIT erneuert endet die garantie auch für das verbaute neuteil mit der garantiezeit des fahrzeuges o. computer uswuswusw. - kaufst du ein teil selber und baust es selber ein hat dein teil 24 monate gewährleistung einfach gesagt > wird im auto der motor 5 tage vor garantieende erneuert hast auf den neuen motor auch nur mehr 5 tage garantie drauf. genaus so ists z.b mit ner festplatte in nem PC wenn die 2 tage vor garantienende erneuert wird hast auch auf diese nur mehr 2 tage garantie bis zum ende der garantiezeit des gerätes. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: maatl - Outlander 2.2 DI-D Insytle PSA SST (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 14:08 @Streetfighter
genau so ist es, wenn ich mich recht erinnere steht das auch auf den jeweiligen Lieferscheinen mit drauf Sicher ist Sicher Gruß maatl |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 14:11 Hier muss man beachten, Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung.
Daher stimmt es in der Tat, geht ein Teil innerhalb der Garantie (!) kaputt, dann läuft hier keine Gewährleistung mehr erneut los. Rechtlich gesehen, wird ein Bauteil während der Garantie ersetzt, verlängert sich dadurch weder die Garantiezeit des Teils noch die des Wagens. Grund: Durch die Reparatur wird kein neuer Vertrag geschlossen, sondern nur die Nachbesserungspflicht des alten erfüllt. Edit, ich habe noch eine interessante Rechtssprechung gefunden, wo hiervon abgewichen wird, aber nur, weil etliche Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind: AG Frankfurt Entscheidungsdatum: 11.01.2008 Aktenzeichen: 32 C 1639/07 - 48, 32 C 1639/07 ...Da die wiederholten Nacherfüllungsarbeiten den Mangel nicht beseitigt haben, weil er nach einiger Zeit erneut aufgetreten ist, liegt ein Fall der sogenannten mangelhaften Nacherfüllung vor mit der Folge, dass mit den einzelnen Arbeiten die Gewährleistungsrechte jeweils neu entstanden sind (Palandt/Weidenhaff, BGB, 67. Aufl., 2008, § 438 BGB, Rn. 16 a). Die strittige Frage, ob bei einer mangelhaften Nacherfüllung die Verjährungsfrist jeweils neu beginnt, ist jedenfalls für die Fälle zu bejahen, bei denen derselbe Mangel erneut auftritt (Palandt, a. a. O.). Dies ist im vorliegenden Fall, bei einem nach wiederholten Arbeiten an der Bremsanlage und der Vorderradaufhängung immer wieder auftretenden gleichartigen Mangel, dem sogenannten "Bremsenrubbeln", anzunehmen. 2-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.10.11 14:34. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: detroit_steel - Honda CR-V 1.6 i-DTEC (ex Outi II Instyle TC-SST) (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 15:03 Zitat: Garantie ist nicht dasselbe wie Gewährleistung. Die Gewährleistung beträgt immer 2 Jahre für Neuwaren. Nach 6 Monaten hat der Käufer allerdings den Nachweis zu führen, dass ein Mangel schon zum Zeitpunkt der Auslieferung bestand (was natürlich unmöglich ist). Zu den Unterschieden: [www.anwalt-seiten.de] 1-mal bearbeitet. Zuletzt am 20.10.11 15:05. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: Leo1962 - Outlander 2.0 DI-D Instyle (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 15:31 Zitat: Timmerich hat Recht, bei Gewährleistungsansprüchen nach den ersten 6 Monaten ist man i.d.R. dem Händler ausgeliefert, bei einer garantie legt der Garantiegeber genau fest was darunter fällt. Es ist schon ein Unterschied ob man bei den Japanern 3 jahre Garantie bekommt mit evtl. Auflagen oder von deutschen Herstellern die Gewährleistung in Anspruch nehmen muss! h i e r wird das gut erklärt |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: bonnietc - 2.2 DI-D Instyle (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 15:57 Zitat: Hallo Boompje, hälst Du mich bitte auf dem Laufenden? Was sagt der Anwalt? Gerne auch per PN. Ich habe den Kaffee ja sowas von auf. Hatte vorher zwei Subaru und nie Probleme. Gruß Volker |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: west29 - Hyundai Ioniq 6 RWD Uniq +SD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 18:53 Lest Euch bitte das Garantiefeld im Bild genau durch
Absatz: Mitsubishi Original-Zubehöer/-Teile .... 2 Jahre Garantie auf alle Originalteile ab Einbau. [www.mitsubishi-talk.de] |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 20. Oktober 2011 19:53 @west29
hier steht aber nicht explizit, ob das für Teile während des Tausches in der Garantiezeit gilt, oder für Teile, die ich nach Ablauf der Gewährleistungs/Garantiezeit durch einen Werkstattauftrag per Unterschrift zum Tauschen beauftrage. In letzeren Fall ist wieder klar, dann gilt die ges. Gewährleistungsfrist und dann sind sie sowieso verpflichtet dafür gerade zu stehen. Und ich glaube hier muss man wirklich mal ins Kleingedruckte gehen und im Vertrag nachlesen, denn das auf der Homepage niedergeschriebene ist für mich mehr Werbung als Realität. z.B. erhalte ich bei einem Garantiefall auch keinerlei Nachweis was denn letzendlich getauscht wurde, mir wird das zwar mündlich mitgeteilt, aber nicht schriftlich mitgegeben. Müssen Sie ja auch nicht. Die Rechtsprechung ist eindeutig und oben bereits nun mehrfach geschrieben. Wenn MMD in der Tat bei einem Garantietausch eine 2 jährige Gewährleistung auf die verbauten Teile gibt, dann ist das schön, aber wirklich eine freiwillige Leistung. Müssen tun sie das nicht. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: west29 - Hyundai Ioniq 6 RWD Uniq +SD (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Oktober 2011 05:57 Zitat: du bekommst keinen Leistungsnachweiß (Rechnung) über das was gemacht wurde ?? Nicht mal über Garantiearbeiten ??? Was ist das für ein AH.... Wenn das Getriebe gewechselt wurde, steht dies Position auch auf der Rechnung mit drauf. Dazu kommt, das diese Arbeiten in der Datenbank hinterlegt werden, so das bei Abfrage der VIN diese Arbeiten dann wieder auftauchen, das gleiche gilt für Update, Rückrufe etc. [www.mitsubishi-talk.de] |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Oktober 2011 06:20 Zitat: Nein, innerhalb der Garantiezeit habe ich noch nie etwas bekommen, außer einem Händedruck beim Abholen des Fahrzeuges und ne Unterschrift, die sie zur Abrechnung bei der Zentrale gebraucht haben Zuletzt war das am V80 die komplette LED Einheit im Lenkrad die getauscht wurde, da sie ausgefallen war. Fahrzeug hingestellt, der Werkstatt einen Auftrag unterschrieben auf dem Aufgedruckt "Garantieleistung" stand und das war es. Beim Outlander war das zuletzt die Updateprüfung (war ein anderes AH). Auch dort auf dem Auftrag Überschrift "Garantieleistung", beim Abholen wieder nur eine Unterschrift. Das war es, keinen Durchschlag, nichts. So habe ich das ebenfalls bei Opel erlebt. Dort wurden LMM, Ladedruckfühler und Temperatursensor getauscht, aber alles nur mündlich mitgeteilt bekommen. Innerhalb der Garantiezeit habe ich noch nie eine Rechnung oder sonst was erhalten (warum auch, muss ja nichts bezahlen....) und wie ich schon schrieb, die Werkstatt ist nur zur Nachbesserung zur Beseitigung des Mangels verpflichtet (z.B. Fahrzeug ruckelt), aber nicht verpflichtet mir mitzuteilen, was sie getan haben. Mag sein, dass man bei Werkstätten einen Nachweis erhält, was getauscht wurde, bei denen ich bislang war jedoch nicht. Es mag auch sein, das MMD das so handhabt, wie Du beschreibst, es ging hier um die rechtliche Seite, eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es (leider) nicht. Das sind dann alles freiwillige Leistungen oder wenn man es so ausdrücken will "Kundenservice". Ich habe zum Glück noch keine größeren Dinge wie Getriebe oder Motor getauscht bekommen. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: maggo - Outlander PHEV 2020 Top (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Oktober 2011 08:28 also mein teilt stellt mir immer eine Kopie des Auftrags aus in der alle von mir beanstandeten Punkte notiert wurden. Genauso bei Abholung, da bekomme ich die Rechnung wie auch eine Übersicht der geleisteten Arbeit/Teile. Ich kann jederzeit nachweißen was an meinem Outi gemacht wurde, gerade für die wichtig die mal Privat verkaufen wollen. Es gibt echt Händler......tsts Grüße Maggo |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: paspartou - 2.2 DI-D 2WD Edition (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Oktober 2011 11:14 Allein um die Historie des Fahrzeugs später verfolgen zu können würde ich schon drauf bestehen. Und wenn es nur eine Durchschrift des Auftrages ist. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: Timmerich - KIA Sorento 2017 Platinum (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Oktober 2011 13:24 west29 hast Du den Beitrag von boompje vom 21. Oktober 2011 12:36 Uhr HIER gelesen?
Anfrage an MMD zur Garantie auf getauschte Teile mit der Antwort: Die Garantie auf Teile während der Garantiezeit eingebaut endet mit der Fahrzeuggarantie. Eigentlich eindeutig, oder? Genau wie hier geschrieben. Die Werbung auf der Homepage ist wie so vieles bei MMD irreführend. Diese Garantie auf getauschte Teile bezieht sich wohl in der Tat nur auf Teile, die nach der Garantiezeit eingebaut wurden und außerhalb dieser in Form eines normalen Werkstattauftrages in der Werkstatt in Auftrag gegeben wurde. Teile die während der Garantiezeit in Form einer Nachbesserung getauscht werden, für die endet die "Garantie" mit Ablauf der Fahrzeuggarantie. Wer das nicht glaubt kann bei MMD ja nochmals anfragen, wird aber keine andere Antwort bekommen, als boompje. |
|
Re: Getriebeschaden Automatikgetriebe nach 5200 km
geschrieben von: oldsmurf - Peugeot 4007 (IP-Adresse bekannt)
Datum: 21. Oktober 2011 14:02 Trotzdem ist das zitierte Urteil eindeutig: wenn das selbe Teil nochmal ausfällt gilt es als nicht erfüllte Leistung - also nochmal ran. Was auch immer ein 'Kundenbetreuer' (der auch nur fertige Antworten kopiert) schreibt. OldSmurf -- Hybridfahrzeug: RF650W verfolgt von Humbaur |
|
|